OSTEOPATHIE

In der Osteopathie wird der Körper als Einheit verstanden, bestehend
aus den Bereichen parietale Osteopathie (Bewegungsapparat), viszerale Osteopathie (innere Organe) und craniale Osteopathie (Schädel), wobei sich die Funktionen der einzelnen Bereiche gegenseitig bedingen.

Das bedeutet, dass es z.B. bei Störungen des Bewegungsapparates ebenfalls zu Funktionsstörungen auf Ebene des viszeralen Systems kommen kann und umgekehrt. Ebenso verhält es sich mit der cranialen Osteopathie Solche Funktionsstörungen, in der Osteopathie auch als Blockaden bezeichnet, können durch die eigene Geburt, durch Unfälle/Stürze oder auch durch psychische Belastungen/Traumata entstehen.

Die Aufgabe des Osteopathen besteht nun darin diese Blockaden im Körper zu finden und diese mit Hilfe gezielter osteopathischer Techniken aufzulösen, um somit möglichst die Grundursache der bestehenden Symptome zu eliminieren.

Die Abrechnung der osteopathischen Therapie richtet sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse bzw. privaten Krankenversicherung über die Möglichkeiten der Bezuschussung.